Förderfähige Kurse: Fachwirt/in für Ganzheitskosmetik und Wellness

BAGA Standorte: Bonn

Voraussetzungen: Kriterien des BAföG

Die Ausbildung zur Kosmetikerin und zum Kosmetiker bei der BAGA kann mit BAföG gefördert werden.

BAföG ist eine Leistung des Staates zur Unterstützung von Ausbildungen und muss nicht zurückgezahlt werden.

Wichtig dabei ist, dass die Förderung nur für Auszubildende einer Erstausbildung beantragt werden kann – in Einzelfällen müsste eine Förderung der Zweitausbildung abgeklärt werden.

Wer BAföG für die Kosmetikausbildung beantragen möchte, sollte dies grundsätzlich beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort tun.

Wer bekommt BAföG?

Auszubildende der Kosmetikausbildung erhalten in der Regel nur dann eine Förderung, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, sondern notwendig auswärts untergebracht sind.

Das heißt konkret:

Wenn von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte, zum Beispiel wegen der Entfernung, nicht erreichbar ist.

Bei einem eigenen Haushalt mit Ehepartner oder eingetragener Lebenspartnerschaft.

Bei einem eigenen Haushalt mit mindestens einem Kind.

Es gibt zusätzliche Bedingungen, die individuell geklärt werden müssen – lassen Sie sich hier bei Ihrem zuständigen Amt beraten.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Freibetrag beträgt monatlich 290 Euro. Bis zu dieser Grenze können Sie sogar einem Nebenjob nachgehen, ohne dass etwas von der Förderung abgezogen wird.

Sind Sie verheiratet bzw. befinden sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und/oder haben Kinder, erhöht sich der BAföG Betrag um 570 Euro bzw. 520 Euro.

Nutzen Sie den BaföG Rechner um die Förderungshöhe für Ihre Kosmetikausbildung zu berechnen.