Förderfähige Kurse: Wiedereinsteiger Friseur – weitere Kurse folgen in Kürze

BAGA Standorte: Hamburg – weitere Standorte folgen in Kürze

Voraussetzungen: Kriterien der Bundesagentur für Arbeit

Da die BAGA ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger ist, können Bildungsangebote der BAGA prinzipiell von der Agentur für Arbeit durch Bildungsgutscheine gefördert werden.

Momentan ist lediglich der Kurs „Wiedereinsteiger Friseur“ am Standort Hamburg förderfähig – weitere Kosmetikkurse an zusätzlichen Standorten folgen in Kürze.

Wie erhält man einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit?

Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines ist ein individuelles Gespräch bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Empfänger von Arbeitslosengeld, Beschäftigte in Kurzarbeit, Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung, Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, denen Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft.

Was wird gefördert?

Der Bildungsgutschein gilt für Lehrgangs- und Seminarkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung und Kosten für die Kinderbetreuung.

Wichtig ist es, den Bildungsgutschein innerhalb von 3 Monaten einzulösen, da er sonst verfällt.

Bitte prüfen Sie direkt mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit, ob Sie die Kriterien für eine Förderung durch Bildungsgutscheine erfüllen.