NiSV

Ein Experte klärt die wichtigsten Fragen
zur NiSV Verordnung

Die zum 01.01.2021 in Kraft getretene Strahlenschutzverordnung NiSV regelt die Anwendung von Geräten, die Sie in Ihrer täglichen Arbeit als Kosmetiker/in oder Heilpraktiker/in benutzen. Die NiSV Verordnung soll Ihre Kundinnen und Kunden als auch Sie selbst vor schädlichen Strahlen schützen.

Damit Sie in Zukunft weiterhin mit den Anlagen arbeiten dürfen, ist der Nachweis der sog. NiSV Fachkunde erforderlich. Als Bildungsakademie bieten wir alle relevanten NiSV Schulungen an, welche Sie teilweise auch über unsere digitale Lernplattform absolvieren können.

Sie arbeiten als Kosmetiker/in, Heilpraktiker/in oder in einem anderen von der NiSV betroffenen Beruf, haben noch offene Fragen zur NiSV und sind vielleicht sogar unsicher, wie Sie weiter vorgehen sollen und was es alles zu beachten gibt?

Wir haben mit einem Experten und „Urgestein“ der Kosmetik über die NiSV und Ihre Auswirkungen auf die Branche gesprochen.

Mit welchem Spezialisten haben wir gesprochen?

Wir haben ein Interview mit Dr. Christian Rimpler, Geschäftsführer von Rimpler Cosmetics geführt. Im Video erfahren Sie mehr über den promovierten Chemiker und Pharmakologen:

Diese Fragen konnten wir für Sie klären:

  • Warum wurde die NiSV ins Leben gerufen?
  • Welche Vorteile hat die NiSV?
  • Welche weiteren Schritte ergeben sich durch die NiSV Verordnung?
  • Fallen Anwendungen, wie z.B. ‘Microneedling’ unter die NiSV?

Im Video erhalten Sie die Antworten auf diese wichtigen Fragen von Dr. Christian Rimpler:

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Nachfolgend finden Sie die Antworten noch einmal zum Nachlesen:

Warum wurde die NiSV ins Leben gerufen?

In den letzten 20 Jahren hat man sich in der Kosmetik-Branche mit der Entwicklung immer wirksamerer Methoden auseinander gesetzt. Je wirksamer eine Methode ist, desto höher ist die Gefahr einer unerwünschten Nebenwirkung. Zur Verbrauchersicherheit muss daher eine einheitliche Ausbildung und Regelung her, damit zum Wohle des Verbrauchers und der Branche diese wirksamen Methoden in der Kosmetik erhalten werden können und nicht nur der Ärzteschaft vorbehalten sind.

Welche Vorteile hat die NiSV?

Die NiSV Verordnung bedeutet eine qualitativ verbessernde Situation. Natürlich ist mehr Ausbildung und Leistung notwendig, aber die NiSV bietet die Möglichkeit, das Ausbildungsniveau und die Qualität von Kosmetikinstituten zu verbessern.

Die NiSV wird dazu führen, dass vernünftige und wirksame Methoden tatsächlich auch für den Verbraucher sicher und kompetent angewandt werden können.

Die NiSV wird langfristig und nachhaltig das Image der Kosmetikbranche verbessern.

Welche weiteren Schritte ergeben sich durch die NiSV Verordnung?

 

Betroffene müssen im ersten Quartal 2021 ihre apparativen Methoden, die unter die NiSV fallen, einer Behörde melden. Anschließend muss bis Dezember 2021 eine Fachkunde absolviert werden. Aktuell beschäftigt man sich gerade damit, wie diese fachliche Ausbildung auszusehen hat. Erste Ausbildungsträger setzen nun diese Richtlinien inklusive der Definierung der Qualität der Ausbilder um. Es soll eine einheitliche Ausbildung auf gleichbleibend hohem Niveau entstehen.

Fallen Anwendungen, wie z.B. ‘Microneedling’ unter die NiSV?

 

Die Befürchtungen der Branche, dass die bestehende NiSV womöglich die Regulierung zusätzlicher Methoden bedeutet ist nachvollziehbar. Microneedling ist aber zum Beispiel nicht von der NiSV Verordnung betroffen, da nur Methoden mit nichtionisierender Strahlung unter die NiSV fallen.

NiSV

Weitere wichtig Fragen und Antworten zur NiSV Verordnung:

Was ist die NiSV und wann tritt sie in Kraft?

Die NiSV ist eine Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen, welche die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen soll.

Sie ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.

Wer ist von den Auswirkungen der NiSV betroffen?

Kosmetik-Institute, bei denen Geräte zum Einsatz kommen, die nach der NiSV Strahlenschutzverordnung ein Gefährdungspotential darstellen.

Es muss von jedem Anwender der Erwerb der NiSV Fachkunde nachgewiesen werden.

Welche Geräte sind von der NiSV betroffen?

Kosmetische und andere nicht-medizinische Anwendungen, die zu gewerblichen Zwecken mit bestimmten Geräten durchgeführt werden, fallen unter die NiSV.

Zu diesen Geräten können gehören: Ultraschallgeräte, IPL-Geräte, Lasergeräte, Hoch- und Niederfrequenzgeräte, Gleichstromgeräte und Magnetfeldgeräte.

Für jeden Gerätetyp gibt es Grenzwerte, die darüber entscheiden, ob das jeweilige Gerät unter die NiSV fällt oder nicht – hierzu sollte man sich beim jeweiligen Hersteller erkundigen.

Was muss man tun um weiter mit den betroffenen Geräten arbeiten zu dürfen?

Um weiterhin mit den Geräten arbeiten zu dürfen, ist die erfolgreiche Absolvierung der NiSV Fachkunde erforderlich. Bis zum 31.12.21 ist diese von jedem Anwender nachzuweisen.

Welche Anwendungen dürfen künftig nur noch von Ärzten durchgeführt werden?

Die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-Up, die Behandlung pigmentierter Hautveränderungen, Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, Behandlungen von Gefäßveränderungen und pigmentierter Hautveränderungen, fokussierter Ultraschall und Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, fallen zukünftig unter den Ärztevorbehalt.

Besteht für Geräte eine Meldepflicht, wenn sie unter die NiSV fallen?

Ab dem 31.12.2020 gilt eine Meldepflicht für die gewerbliche Anwendung der Geräte. Man muss der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland den Betrieb der Geräte spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme melden. Wird die Anlage am 31.12.2020 bereits betrieben, hat die Anzeige bis zum Ablauf des 31.03.2021 zu erfolgen. Derzeit ist allerdings noch nicht in allen Bundesländern bekannt, an welche Behörde die Meldung zu erfolgen hat.

Warum Sie den NiSV Fachkundenachweis bei der BAGA absolvieren sollten?

Wir bieten alle NiSV Schulungen voraussichtlich ab April 2021 an und legen damit die Grundlage dafür, dass Sie auch in Zukunft noch mit Ihren Geräten arbeiten dürfen.

Bei uns steht die Qualität der Kurse, welche von versierten Experten durchgeführt werden, an höchster Stelle.

Außerdem liegt uns Ihre Flexibilität am Herzen, weshalb wir die Möglichkeit bieten, neben Präsenzkursen vor Ort an unseren Standorten München, Eppingen, Hamburg und Bonn auch einen Teil der Ausbildung ganz bequem von Zuhause über unsere digitale Lernplattform zu absolvieren.

Wir sehen uns nicht nur als Bildungsakademie, sondern auch als Partner, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht, wenn es um offene Fragen oder Neuigkeiten rund um das Thema NiSV geht. Darum bieten wir auch regelmäßig Webinare an, in denen wir mit Experten zu verschiedenen NiSV Themen sprechen.

Wir wollen Ihnen die Unsicherheit in Sachen NiSV nehmen und Sie auf Ihrem Weg zum NiSV Fachkundenachweis begleiten und unterstützen!

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aktualisiert am 05.01.2021