Das NiSV Update

So einfach zur NiSV Fachkunde mit Zertifizierung!

Zusammenschluss von drei renommierten Playern am Markt, um eines zu bieten: eine flexible, einfach zu erzielende und rechtssichere Zertifizierung für EMF-S – mit der Möglichkeit zur Rezertifizierung nach 5 Jahren.

Jetzt starten. Es ist Zeit!

Wer bislang seiner gesetzlichen Verpflichtung zur NiSV Zertifizierung nicht nachkam, genoss noch Nachsicht. Waren es bisher nur Verwarnungen, drohen bei Unterlassung nun ernsthafte Konsequenzen durch das Verordnungsamt – nämlich Bußgelder in Höhe von bis zu € 50.000. Erste empfindliche Geldbußen wurden bereits verhängt und Zwangsschließungen von Geschäftsbetrieben wurden angekündigt.

Wen betrifft’s? EMS-TrainerInnen, KosmetikerInnen, mit EMS-Arbeitende

Wer mit Elektromuskelstimulation (EMS) am Kunden bzw. Patienten arbeitet, ist seit Ende 2022 vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, sich entsprechend fachkundlich ausbilden und zertifizieren zu lassen.

„Die NiSV Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ betrifft EMS-TrainerInnen und auch KosmetikerInnen, die IPL-Haarentfernung, kosmetischen Ultraschall, Laserbehandlung und Magnetfeldstimulation anbieten.

So einfach geht’s! Rechtssichere Fachkundeschulung und in Zukunft einfache (Re-)Zertifizierung

EasyMotionSkin, die EMS Academy und die BAGA Bildungsakademie haben sich als renommierte Anbieter zusammengeschlossen, um dem Informations- und Dokumentendschungel zum Thema gegenzusteuern. Gemeinsam bieten sie eine fundierte, klar strukturierte, zeitlich flexible und vor allem rechtssichere Fachkunde-Schulung mit anschließender Zertifizierung über eine akkreditierte Personenzertifizierungsstelle (ZDH-Zert) an.

  • Fundiertes Wissen: Die Themen werden inhaltlich auf den Punkt gebracht, mit modernsten Lerninstrumenten vermittelt und sind einfach zu verstehen. Die Vortragenden sind nachweislich versierte Experten.
  • Klare Strukturierung: Punkt für Punkt kann man die Module in einfachen Schritten durcharbeiten und kommt so zügig zum Zertifikat. Je nach persönlicher Einteilung und Vorkenntnissen kann diese in einem Zeitfenster von nur wenigen Tagen absolviert werden.
  • Zeitliche Flexibilität: E-Learning & Webinar Einheiten ermöglichen den Einstieg jederzeit und bei freier Zeiteinteilung. Der verpflichtete Präsenztag kann an zahlreichen Standorten in Deutschland mühelos absolviert werden.
  • Rechtssicherheit: Achtung Wildwuchs! Viele Anbieter – oft keine Gültigkeit. Es ist unbedingt auf die Rechtssicherheit der Zertifikate zu achten. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Personenzertifizierungsstelle ZDH-Zert die Zertifizierung aus. Diese ist mit Termin des letzten Schulungstages 5 Jahre gültig und kann problemlos rezertifiziert werden.

Guide zum Zertifikat! Mit der telefonischen Help-Hotline.

Für alle, die sich trotz der gebotenen Informationen über ihren persönlichen Weg zum Zertifikat unsicher sind oder Fragen zum Thema haben, bietet die BAGA eine Informationsseite im Internet unter www.baga-bildungsakademie.de/news-zur-nisv an. Weiter gibt es eine kostenfreie Help-Hotline zur individuellen Buchungsberatung unter +49 89 5880445-0 (Mo.-Fr. 09.00-17.00 Uhr).

Keine Sorge! Hürden abbauen, Ängste nehmen

Die Zahl der noch nicht Zertifizierten sei in Deutschland immer noch erschreckend hoch, heißt es von Seite der Bildungsträger. Viele fühlten sich erschlagen angesichts der undurchsichtigen Informationsflut und für manche sei eine Prüfung vergleichbar mit einem Besuch beim Zahnarzt. „Wir rufen alle beherzt auf, sich um diese verpflichtende Maßnahme aktiv zu kümmern – die wir nun so einfach, unbürokratisch und stressfrei aufbereitet haben.“ so Frank Thömmes von der EMS Academy. Das Land schalte scharf und die Nachsicht der Behörden sei vorbei. „Mit geringem Zeitaufwand und etwas Engagement ist der Weg zur Zertifizierung gut zu schaffen. Wir dürfen hier Ängste wirklich nehmen und laden ein, sich bei uns zu melden!“ bekräftigt Stefan C. Werner, Geschäftsführer der BAGA Bildungsakademie. Die Kosten für die EMF-S Schulung belaufen sich auf rund € 960 und werden teilweise oder auch komplett gefördert.

Es lebe die Expertise! Vorteile für Zertifizierte

Clevere nutzen die Zertifizierung auch zur Kundenkommunikation – und platzieren diese sichtbar in Schau-, Verkaufs-, Behandlungs- und Trainingsräumen sowie im Online-Bereich. Ausbildung und Wissen unterstützt die eigene Expertise und gibt dem Kunden – berechtigterweise – das beruhigende Gefühl, in sicheren Händen zu sein!

Gutscheinaktion

Bei einer Buchung bis Ende 2023 erhalten Teilnehmer einen Gutschein in Höhe von € 288 = 30%. Der Gutscheincode lautet „EMS-Tec288“.

Rabatt-Gutschein und Aktion gültig bis 31.12.2023. Einmal pro Person online unter baga-bildungsadademie.de im Buchungsprozess einlösbar. Kann nicht mit anderen Angeboten, Aktionen oder Rabatten kombiniert werden. Der Rabatt-Gutschein kann nicht gegen Bargeld eingelöst werden. Die BAGA Bildungsakademie behält sich das Recht vor, diese Aktion jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, auszusetzen oder zu beenden.

www.baga-bildungsakademie.de, www.emsacademy.eu, www.easymotionskin.com

Qualitätsbonus

BAGA Qualitätsbonus    30 % Rabatt auf alle NiSV Module (bei einer Teilnahme bis zum 31.12.2023)    für Ihr rechtssicheres Zertifikat    anerkannt durch die ZDH-Zert

Entscheiden Sie sich bereits in diesem Jahr für die rechtssichere Schulung – und folgen Sie dem Rat von Juristen und Experten. Denn ab Januar 2024 erhalten Sie nur dann einen gültigen Fachkundenachweis, wenn Sie Ihre Schulung bei einem zugelassenen Bildungsträger wie der BAGA absolviert haben. Andernfalls haben Sie keine Qualitätsgarantie.

Newsticker zur neuen NiSV

  • Die Neufassung der NiSV gilt seit dem 15. Juni 2023.
  • Hier geht es zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
  • Ab dem 1.1.2024 darf die NiSV Fachkunde ausschließlich an anerkannten, zertifizierten Schulen absolviert werden (Hinweis: die BAGA ist seit Beginn der NiSV im Jahr 2021 zertifiziert!).
  • Beratungs- und Aufklärungsgespräche müssen rechtmäßig dokumentiert und 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • Dokumente zu Beratungs- und Aufklärungsgesprächen müssen nach 10 Jahren vernichtet werden (Datenschutz!).

Gut informiert durch den NiSV Faktencheck

Als anerkannter Bildungsträger nimmt die BAGA Ihren Aufklärungsanspruch ernst. Im Austausch mit Berufsverbänden, Fachverlagen und Zertifizierungsstellen informieren wir Sie rund um alle Inhalte, Anpassungen und Auswirkungen der NiSV.

  • Für zertifizierte Qualität: Anerkannte Bildungsträger erfüllen die hohen Ansprüche der gesetzlichen Vorgaben zur NiSV
  • Für sichere Anwendungen: Gemeinsam mit Geräteherstellern und Berufsverbänden für eine anerkannte Fachkunde.
  • Unabhängige Expertise: Beratung durch souveräne Zertifizierungsstellen (ZDH-Zert).

 

Die NiSV und die aktuellen Änderungen der Verordnung verunsichern Kosmetikerinnen und Kosmetiker und werfen Fragen auf. Wann und wo kann und sollte die Fachkundeprüfung abgelegt werden? Welches Zertifikat ist auch nach 2025 noch gültig? Was sind die Folgen der neuen NiSV für Kosmetik-, Fitness- und Wellnesstudios? Welchen Stellenwert haben bereits heute Zertifikate offizieller Zertifizierungsstellen? Und wo liegen die entscheidenden Unterschiede zwischen anerkannten und nicht anerkannten Schulungsträgern?

Diese und viele weitere Fragen wollen fundiert beantwortet werden. In Ihrem NiSV Faktencheck.

Melden Sie sich zu unserem Live-Channel an.

Was hat es nun mit den Änderungen der NiSV auf sich? Die Rechtslage ist zwar eindeutig, wie so oft kommt es auf die Details an. Übergangsregelungen machen die Verordnung streckenweise unübersichtlich. Der moderierte Live-Channel rund um die aktuelle NiSV ist eine werbefreie Aufklärungsoffensive der BAGA. Sie haben Fragen? Stellen Sie diese und verschaffen Sie sich einen sachlich fundierten Überblick.

Zum nächsten Live-Channel anmelden

7 + 10 =

NiSV Schulung nur noch durch anerkannte Bildungsträger

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen nur noch anerkannte Schulen die NiSV Fachkunde anbieten. Die BAGA ist von der ZDH-ZERT zugelassener Bildungsträger für NiSV Schulungen. Anerkannt durch die ZDH-ZERT GmbH, eine von der deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditierte Personenzertifizierungsstelle.

Die Prüfungen der Kosmetikerinnen und Kosmetiker erfolgen vor einer Zertifizierungsstelle wie der ZDH-Zert. Diese stellt dann auch das Zertifikat aus.

Experten sind sich einig: Bereits jetzt auf anerkannte Zertifikate setzen

„Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung“, sagte der griechische Philosoph Heraklit bereits vor über 2500 Jahren. Und auch in der Kosmetikbranche bleibt kein Stein auf dem anderen: Die Novellierung der NiSV bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich. So hat sich auch das Fachmagazin KOSMETIK International mit den Neuerungen auseinandergesetzt: Änderung der NiSV

Mit der Neuregelung der NiSV vom 15. Juni 2023 ändert sich das streckenweise unübersichtliche Bildungssystem – bis dahin gelten noch Übergangsfristen.

Da Verbraucher künftig verstärkt auf Zertifizierungen achten werden, empfehlen Experten, Verbände und Juristen, ab sofort auf eine anerkannte Ausbildung zu setzen.

Das NiSV Zertifikat ist seit Januar 2023 Pflicht

Seit 1. Januar 2023 dürfen Geräte mit nichtionisierender Strahlung nur noch nach erfolgreicher Fachkundeprüfung am Kunden verwendet werden. Hierzu zählen die optische Strahlung (Laser und ILP), der Ultraschall, die nieder- und hochfrequente EMF und die Magnetfeldstimulation.

Die BAGA ist von der ZDH-ZERT zugelassener Bildungsträger für NiSV Schulungen

als anerkannter Schulungsträger

  • wird die BAGA regelmäßig von unabhängiger Zertifizierungsstelle überprüft – für ein zuverlässig hohes Bildungsniveau.
  • werden unsere NiSV Lehrkräfte auf ihre Befähigung, Qualifikation und Erfahrung hin überprüft.
  • werden sämtliche Lehrinhalte begutachtet. Im theoretischen und im praktischen Bereich.

Gemeinsam gegen Desinformationen, gemeinsam für seriöse Verbraucherinformationen

Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich zuverlässige Qualitätsnachweise. Aus diesem Grund werden unabhängige Prüfstellen, Vergleichsportale, Bildungsträger und Berufsverbände im Bereich NiSV künftig mehr als bisher Aufklärung leisten.

Durch Ihre Fachkundequlifikation und der Prüfung vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle (zum Beispiel ZDH-ZERT) heben Sie sich als Kosmetikerin und Kosmetiker vom Mainstream ab. Für mehr Verbraucherschutz und die Zukunft Ihres Instituts.

FAQ zur NiSV

Sie haben Fragen, die hier nicht beantwortet werden? Dann schreiben Sie uns. Nach sorgfältiger Prüfung nehmen wir diese in den Faktencheck-FAQ und unseren Live-Channel auf.

Seit wann gilt die NiSV?

Die NiSV ist seit dem 31. Dezember 2020 in Kraft. Für nichtmedizinische Anwendungen nichtionisierender Strahlung ist ein Fachkundenachweis erforderlich. Das betrifft vorwiegend Kosmetikerinnen, Kosmetiker, Fitness-Therapeutinnen und Fitness-Therapeuten. Für bestimmte Anwendungen gilt ein Arztvorbehalt.

Welche Geräte sind von der NiSV betroffen?

Unter die NiSV fallen Ultraschall- und Lasergeräte, intensive Lichtquellen, Hoch- und Niederfrequenzgeräte, Gleichstromgeräte und Magnetfeldgeräte (§ 2 Absatz 1 NiSV). Ausschlaggebend sind die technischen Besonderheiten der Geräte. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Hersteller nach, ob eine Fachkundebefähigung für die gewerbliche Anwendung am Menschen erforderlich ist.

Müssen Studios, die nichtionisierende Anwendungen anbieten, diese anzeigen?

Ja – es existiert eine Meldepflicht für die gewerbliche Nutzung von Geräten mit nichtionisierender Strahlung (wie Laser, ILP, Ultraschall oder Elektrostimulation). Diese gilt für kosmetische und weitere nichtmedizinische Zwecke.

Die Nutzung der Geräte muss bereits zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Wo liegen die entscheidenden Unterschiede zwischen anerkannten und nicht anerkannten Bildungsträgern im Bereich NiSV?

Anerkannte Bildungsträger werden von unabhängigen Zertifizierungsstellen überprüft. Hierzu gehören die Prüfung der Schulungsräume, des Lehrkonzeptes und der Qualifikation der Dozenten. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Fachkundeschulungen nur noch bei anerkannten Bildungsträgern absolviert werden. Die Prüfungen der Teilnehmer finden nach Absolvierung der theoretischen und praktischen Lehrmodule vor einer Zertifizierungsstelle (zum Beispiel ZDH-ZERT) statt. Die ausgestellten Zertifikate der ZDH-ZERT sind nach Ausstellung 5 Jahre gültig. Diese Regelungen dienen der Sicherheit der Verbraucher und der Anwender.

Welche Behörde ist für mich zuständig?

Die Vollzugsbehörden sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Unterstützt werden diese vom BMUV, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Die zuständigen Behörden finden Sie hier (Link).

Wenn es weitere Updates und Neuigkeiten des BMU zur NiSV gibt, werden wir Sie selbstverständlich wieder auf unserer Webseite darüber informieren.