Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

1 Die Verträge der Beteiligten kommen auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande.

2 Für NiSV Fachkundeschulungen gelten abweichend der §§2 ff. die folgenden Regelungen:

a) Mit Buchung einer NiSV Fachkundeschulung über den Webshop oder auf anderem Wege kommt ein verbindlicher Schulungsvertrag zustande.

b) Ein kostenloser Rücktritt ist bis 48 Stunden nach der Buchung möglich. Danach ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

c) Bei NiSV-Schulungen ist die ordentliche Kündigung des Teilnehmers ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Teilnehmer insbesondere vor, wenn die BAGA bei Beginn des Kursprogramms (d.h. im Zeitpunkt des ersten von dem Schüler gewählten Kurstermins) nicht von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle als Schulungsträger anerkannt worden ist und der Schüler einer Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt nicht zustimmt. Eine Kündigung aus diesem Grund ist für den/die TeilnehmerIn in jedem Fall kostenlos möglich.

§ 2 Inhalt der Leistungen

1 Die Leistung umfasst die sorgfältige und korrekte Durchführung der Ausbildung, der Kurse oder sonstiger vertraglicher Pflichten unter Gewährung gegenseitiger Rücksichtnahme.

2 Die Teilnehmenden werden umfassend über die finanziellen und fachlichen Anforderungen informiert. Sie müssen hierzu eigenverantwortlich alle Unterlagen vorlegen, die zur Zulassung zur Aus- oder Weiterbildung notwendig sind.

3 Die an der Ausbildung, bzw. dem Kurs Beteiligten verpflichten sich zum pünktlichen und höflichen Umgang miteinander, sowie zu einem gepflegten Auftreten.

4 Voraussetzungen für die Prüfungszulassungen sind, neben gegebenenfalls sonstigen Vorgaben, die regelmäßige und ordnungsgemäße Unterrichtsteilnahme.

5 Das Ausbildungs- oder Kursziel sowie der erworbene Titel werden durch nachträgliche Änderung der gesetzlichen Bestimmungen oder durch Rechtsverordnungen der Behörden nicht berührt.

6 Geringfügige und zumutbare inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen durch die BAGA Bildungsakademie für Gesundheit und Ästhetik GmbH sind zulässig, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die TeilnehmerInnen nicht wesentlich ändern. Über solche Änderungen der Leistung informiert die BAGA die Teilnehmenden rechtzeitig. Änderungen der Leistung durch den/die TeilnehmerIn sind vorbehaltlich der Zustimmung der BAGA möglich. Durch einvernehmliche Leistungsänderungen kommt kein neuer Vertrag zustande.

§ 3 Anmeldungsvoraussetzungen

1 Die verbindliche Anmeldung wird zusammen mit den durch die Bewerber eingereichten Unterlagen geprüft. Entsprechen sie den Zulassungsvoraussetzungen, werden sie für eine Ausbildung oder einen Kurs als zukünftige TeilnehmerInnn aufgenommen. Diese Zulassungsvorgaben liegen nicht immer im Ermessen des Bildungsträgers, sondern können auch von anderer Stelle oder gesetzlich vorgegeben sein.

2 Wird die Anmeldung akzeptiert, erhält der/die TeilnehmerIn die verbindliche Anmeldung von der Schulleitung unterschrieben zurück. Es wird somit ein Ausbildungs- bzw. Teilnehmervertrag geschlossen, bei dem es sich weder um einen Arbeitsvertrag noch um einen höheren Dienstvertrag nach § 611 BGB handelt.

3 Der/die TeilnehmerIn hat die aktuelle Wohnsitzadresse anzugeben, Änderungen sind der Schule schriftlich mitzuteilen.

4 Die gesundheitliche und persönliche Eignung ist Aufnahme-voraussetzung. Mit Vollzug der Anmeldung wird diese dem/der TeilnehmerIn ausdrücklich bestätigt. Ein ärztliches Attest ist je nach Kurs den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Beeinträchtigungen, die bereits bei Anmeldung vorgelegen haben, rechtfertigen keinen späteren Vertragsrücktritt oder eine Kündigung.

5 Bei Sprachproblemen oder körperlichen Einschränkungen kann die BAGA die persönliche Eignung durch ein persönliches Gespräch und die vorherige Teilnahme an verschiedenen Unterrichtseinheiten zunächst prüfen.

6 Bei Minderjährigen ist die Anmeldung grundsätzlich von allen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Unterzeichnet nur eine erziehungsberechtigte Person den Vertrag, bestätigt diese damit, eine entsprechende Vollmacht der ggf. noch vorhandenen, weiteren Erziehungsberechtigten bzw. das alleinige Erziehungs-recht zu haben. Für den Fall des Erreichens der Volljährigkeit während der Aus- oder Weiterbildung tritt ab dann die volljährige teilnehmende Person mit eigenhändiger Unterschrift dem Unterrichtsvertrag bei. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bleiben weiterhin Vertragspartner. Ihre Rechten und Pflichten bestimmen sich unter Berücksichtigung der Volljährigkeit des Schülers.

§ 4 Ablauf der Aus- und Weiterbildungen

1 Die Aus- oder Weibildung vermittelt den Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten je nach Kurs bzw. Ausbildung.

2 Die Dauer der Aus- oder Weiterbildung bzw. der Kurse kann variieren, sowie die Angebote sich auch über andere als die bekanntgegebenen Durchführungszeiten erstrecken können.

3 Die Teilnehmenden erhalten von der BAGA rechtzeitig vor Kursbeginn einen Stundenplan, aus dem Dauer und Zeitpunkt der jeweiligen Kurse entnommen werden können. Grundsätzlich wird die Aus- oder Weiterbildung zeitlich zusammenhängend durchgeführt. Der Stundenplan sieht des Weiteren auch einzelne Termine, Pausen sowie Ferien- und ggfs. Prüfungszeiten vor. Sofern organisatorisch erforderlich, ist die BAGA berechtigt, Verschiebungen innerhalb des Stundenplanes vorzunehmen.

4 Die Kurse finden in den von der BAGA vorgegebenen Gebäuden statt. Sofern organisatorisch notwendig, darf die BAGA andere geeignete Räumlichkeiten als Schulungsort bestimmen, insofern dies den Teilnehmenden zumutbar ist.

5 Falls Ausbildungs- oder Kursstunden aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund der Verhinderung einer Lehrkraft, nicht stattfinden können, kann die BAGA einen Ersatztermin, einen Ersatzinhalt oder eine Ersatzlehrkraft benennen.

6 Bei den praktischen Übungen stellen sich die Teilnehmenden gegenseitig zur Verfügung oder behandeln fremde Dritte, z.B. Modellkunden.

7 Teilnehmende, die durch ihr Verhalten den Unterricht stören, können nach Ermahnung von der weiteren Teilnahme an der Unterrichtseinheit auch längerfristig ausgeschlossen werden.

8 Die Schul- und Hausordnung ist verbindlicher Vertragsbestandteil. Diese wird gesondert aufgeführt.

§ 5 Krankheit und Fehlzeiten

1 Erkrankt ein Teilnehmender oder kann er aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, ist er verpflichtet, dies sofort der BAGA mitzuteilen, wenn möglich 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn oder bei spontaner Erkrankung morgens bis spätestens 9:00 Uhr.

2 Sollte dies nicht geschehen und die BAGA muss zudem ein Modell wieder nach Hause schicken, werden die Modellkosten in der gesamten Höhe dem/der TeilnehmerIn gesondert in Rechnung gestellt.

3 Der/die TeilnehmerIn wird grundsätzlich bei mehr als 10% fehlenden Unterrichtseinheiten nicht zur Prüfung zugelassen.

4 Verspätungen und Fehlzeiten müssen spätestens am ersten Tag nach Eintritt schriftlich ausreichend begründet werden, ansonsten verbleibt der Vermerk „unentschuldigt fehlend“ in den Zertifikaten.

§ 6 Prüfung

1 Nur bei regelmäßiger Unterrichtsteilnahme und Bezahlung der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme wird der/die TeilnehmerIn zur Abschlussprüfung zugelassen und erhält bei Bestehen die Zertifikate und Zeugnisse.

2 Verlässt der/die TeilnehmerIn ohne Abschlussprüfung die BAGA, erhält er eine Teilnahmebescheinigung. Genaueres zum Abbruch und Fernbleiben einer Prüfung ist der jeweiligen Prüfungsordnung zu entnehmen.

§ 7 Unterrichtsmaterialien

1 Materialien und Unterrichtsunterlagen, die zu Beginn der Aus- oder Weiterbildung ausgehändigt werden, gehen erst nach Bezahlung der Gesamtsumme in das Eigentum des Schülers über.

2 Die Depotware zur Behandlung der Modelle wird von der BAGA gestellt.

3 Der Schüler ist angehalten, umsichtig und sparsam mit den zur Verfügung stehenden Waren, Geräten und Ausstattungen umzugehen.

4 Der Schüler bringt eigenverantwortlich zu jedem Unterrichtstag die Arbeitsutensilien mit. Nicht mehr vorhandene Arbeitsutensilien, die von der BAGA zur Verfügung gestellt wurden, werden nicht kostenlos ersetzt, sondern gesondert berechnet.

§ 8 E-Learning

1 Der Umfang und die Dauer der Nutzung der im Unterricht verwendeten Online-Lernplattformen wird entweder beim Kauf der Kurse festgelegt oder über die Dozenten mitgeteilt. Die dabei vorgegebene Zeit wird als Zeitumfang oder als Dauer in Form von Zeiteinheiten (Tage, Wochen, Monate, etc.) oder als innerhalb einer bestimmten Frist (von (Datum) bis (Datum)) festgelegt und beginnt daher nicht immer mit dem ersten Login durch die Schüler.

2 Die Login-Daten, Lerninhalte und Kooperationsleistungen sind sogfältig aufzubewahren und keiner weiteren Person zugänglich zu machen. Werden die Logindaten oder der Inhalt ohne ausdrückliche Zustimmung durch die BAGA weiteren Personen zugänglich gemacht, ist mit Vertragsstrafen von 5.000 EUR bis 8.000 EUR zur rechnen.

3 Falls der Login auf der Lernplattform nicht möglich ist oder Probleme bei der Ansicht auftreten, ist dies innerhalb von 24 Stunden der BAGA mitzuteilen. Nur so kann eine Verlängerung der Zugriffsdauer erreicht werden. Einen rechtlichen Anspruch auf die Verlängerung des Zugriffs gibt es nicht.

4 Umfang und Dauer der Nutzung der Plattform, der Kurse, Inhalte oder Ausbildungen werden durch den Kauf der entsprechenden Inhalte festgelegt. Daher ist für die Schüler immer nur der Inhalt zu sehen, der erworben wurde. Andere E-Learning Inhalt sind für die Nutzer nicht sichtbar. Nach Ablauf der Nutzungsdauer oder -frist kann der Inhalt grundsätzlich nicht wieder aufgerufen werden. Kostenpflichtige Verlängerungen können, sofern technisch möglich, eingerichtet werden.

5 Im Falle des Erstellens eigener Beiträge erklären sich die Schüler damit einverstanden, dass keine Inhalte erstellt werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Außerdem dürfen nur Links, Bilder, Fotos, Videos, Dokumente bzw. sonstige Inhalte verwendet werden, deren Rechte bei den Schülern liegen. Die BAGA übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte bzw. Beiträge, die sie nicht selbst erstellt hat oder die sie zur Kenntnis genommen hat. Von extern erstellte Inhalte kann die BAGA jederzeit ändern, löschen oder sperren.

6 Die BAGA übt auch auf den Online-Lernplattformen und Kollaborationsplattformen das Hausrecht aus. Kommt es zum Verstoß gegen die Regeln der AGB oder anderer Nutzungsbedingungen, kann die BAGA sowohl mit als auch ohne vorherige Abmahnung die Schüler zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung der E-Learning Inhalte ausschließen. 7 Die BAGA haftet auch bei den digitalen Angeboten nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn.

§ 9 Absage von Kursen

1 Die BAGA behält sich vor im Falle von ungenügenden Anmeldezahlen einen Kurs bis 14 Tage vor seinem Beginn ersatzlos zu streichen.

2 Die Teilnehmenden, die sich für diesen Lehrgang angemeldet haben, werden automatisch auf den nächsten folgenden Lehrgang, in dem noch Plätze frei sind, umgebucht.

3 Sie werden darüber schriftlich informiert und haben für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Zugang dieser Mitteilung das Recht, die Teilnahme durch eine schriftliche Mitteilung, die spätestens binnen 14 Tagen nach Zugang des Hinweises bei der BAGA eingehen muss, zu kündigen.

§ 10 Preise

1 Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Aus- oder Weiterbildungspreis. In diesem Preis können je nach Ausbildung oder Kurs auch die Anmeldegebühr, Prüfungsgebühr, Handwerkszeug, Verbrauchsmaterialien oder andere Leistungen enthalten sein. Wenn diese Posten im Vertrag nicht aufgeführt sind, sind sie grundsätzlich auch im Preis nicht inbegriffen.

2 Ist eine Grundausstattung vorgesehen, wird sie mit einem Schülerset übergeben, welches in das persönliche Eigentum des Schülers erst nach vollständiger Bezahlung des gesamten vertraglich geschuldeten Betrags übergeht.

3 Müssen Prüfungen oder Kurse wiederholt werden, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise hierfür sind der jeweiligen Ausbildungs- oder Kursbeschreibung bzw. der Prüfungsordnung zu entnehmen.

4 Angebote der BAGA sind, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, gem. §4 Ziff. 21 UstG von der Mehrwertsteuer befreit.

§ 11 Fälligkeit, Zahlungsweise

1 Es gelten die im jeweiligen Ausbildungsvertrag bzw. Teilnehmervertrag vereinbarten Fälligkeiten und Regelungen bei Zahlungsverzug.

2 Werden die Zahlungen über einen der unterstützten Online Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal, Klarna) abgewickelt, gelten anstelle der Regelungen des §11 dieser AGB die Regelungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

§ 12 Ausbildungsbeihilfen

Zusagen zu Ausbildungsbeihilfen und anderen finanziellen Unterstützungen können nur die dafür zuständigen Stellen geben. Wir empfehlen, diese Fragen noch vor der Anmeldung zu klären. Die Gewährung von Leistungen Dritter hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Gültigkeit dieses Vertrages.

§ 13 Kündigung durch den/die TeilnehmerIn

1 Teilnehmende können den geschlossenen Vertrag gemäß der gesetzlichen Bestimmungen (§ 626 BGB) jederzeit fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Der Grund der Kündigung und die Kündigung selbst sind schriftlich und unverzüglich mitzuteilen. Eine ordentliche Kündigung durch die Teilnehmenden ist ausgeschlossen, außer es wurden im Ausbildungs- bzw. Teilnehmervertrag abweichende Regelungen vereinbart.

2 Der Teilnehmende erkennt das dringende Interesse der BAGA an einer längerfristigen Bindung, sowie einer verlässlichen Kalkulation ausdrücklich an.

3 Bei Kündigung wegen einer höchstpersönlichen medizinischen Ungeeignetheit ist ein Attest des Vertrauensarztes der BAGA vorzulegen.

4 Der Teilnehmende erkennt das dringende Interesse der BAGA an der Vermeidung von Abbrüchen unter unwahren Vorwänden an. Bei Verhinderung durch vorübergehende Umstände, wie Schwangerschaft oder Krankheit, muss die Aus- oder Weiterbildung zu einem Folgetermin nachgeholt werden, ohne dass ein neuer Vertrag zustande kommt.

5 Nimmt der Teilnehmende das Recht zur Kündigung wahr, hat die BAGA Anspruch auf eine angemessene pauschale Erstattung anstelle des vereinbarten Aus- oder Weiterbildungsentgelts, außer es wurde im Teilnehmer- oder Ausbildungsvertrag eine abweichende Regelung vereinbart.

6 Die Höhe der pauschalen Erstattung hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab und beträgt a) bei einer Kündigung 6 Monate oder länger vor Aus- oder Weiterbildungsbeginn 200 EUR b) bei einer Kündigung zwischen 6 und 2 Monaten vor Aus- oder Weiterbildungsbeginn 25% des Aus- oder Weiterbildungsentgelts c) bei weniger als 2 Monaten vor Aus- oder Weiterbildungsbeginn 50% des Aus- oder Weiterbildungsentgelts.

7 Bei Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne vorherige Kündigung durch den Teilnehmenden hat die BAGA Anspruch auf die volle Vergütung.

8 Bei NiSV-Schulungen ist die ordentliche Kündigung des Schülers ebenfalls ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Schüler insbesondere vor, wenn die BAGA bei Beginn des Kursprogramms (d.h. im Zeitpunkt des ersten von dem Schüler gewählten Kurstermins) nicht von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle als Schulungsträger anerkannt worden ist und der Schüler einer Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt nicht zustimmt. Eine Kündigung aus diesem Grund ist für den/die TeilnehmerIn in jedem Fall kostenlos möglich.

§ 14 Kündigung durch die Ausbilderin

1 Die BAGA kann vor Aus- oder Weiterbildungsbeginn vom Vertrag zurücktreten und nach Aus- oder Weiterbildungsbeginn kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände, die die BAGA nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar machen.

2 In diesem Fall kann der Teilnehmende die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aus- oder Weiterbildung entstandenen notwendigen Aufwendungen nur dann ersetzt verlangen, wenn der BAGA Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

3 Bei einem nachhaltigen Verstoß des Teilnehmenden gegen die Aus- oder Weiterbildungsvorschriften ist die BAGA berechtigt eine Abmahnung auszusprechen, die in den Aus- oder Weiterbildungsunterlagen zu vermerken sind. Bei einem erneuten Verstoß aus gleichem Grunde kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Bei einem schweren und nicht hinnehmbaren Verstoß ist die BAGA berechtigt, das Aus- oder Weiterbildungsverhältnis sofort fristlos zu kündigen.

4 Wird der Ausbildungs- bzw. Teilnehmervertrag durch fristlose Kündigung der BAGA beendet, so steht der Schule ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 90 % der Lehrgangskosten zu.

§ 15 Versicherung und Haftung

1 Die BAGA ist für Schadensfälle im Zusammenhang mit den Schulungs-räumlichkeiten und den Schulleistungen haftpflichtversichert. Liegt ein versicherter Schadensfall vor, verpflichtet sich der Teilnehmende, soweit erforderlich, bei der Erfüllung der versicherungstechnischen Obliegenheiten der BAGA mitzuwirken.

2 Unterlässt der Teilnehmende schuldhaft diese Mitwirkung und wird die Haftpflicht-versicherung der BAGA dadurch von ihrer Eintrittspflicht frei, wird auch die BAGA gegenüber dem Teilnehmenden von der Leistung auf Schadensersatz befreit.

3 Eine Haftung für eingebrachte Sachen besteht nicht.

4 Die BAGA haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der BAGA oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei leicht fahrlässig verursachter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5 Im Übrigen haftet die BAGA nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, soweit nicht sogleich ein anderer o.g. Haftungsgrund vorliegt. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn und soweit der Schadensfall von der unter §15 Ziff. 1. genannten Haftpflichtversicherung gedeckt ist.

6 Die Regelungen des §15 Ziff. 1 gelten für alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Schülers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

8 Für Schäden haftet der Verursacher. Eine Haftung der Schule oder der Lehrenden für persönliche Schäden, abhanden gekommene Gegenstände oder Bargeld ist ausgeschlossen.

9 Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Leistung, schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistung der BAGA beschränkt sich nach Ermessen auf Wiederholung der vereinbarten Leistung. Die BAGA haftet nicht für von Dritten verursachte Sach- oder Körperschäden.

10 Die TeilnehmerInnen sind unfallversichert bei der Berufsgenossenschaft BGW.

11. Haftungsausschlüsse aus diesem Vertrag berühren die gesetzlichen Regelungen nicht.

§ 16 Geistiges Eigentum und Urheberrechte

1 Die Skripte, die den TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dienen nur dem persönlichen Gebrauch.

2 Vervielfältigung bzw. Verbreitung der Skripte sowie Video- und Tonaufnahmen des Unterrichts und das Abfotografieren von Unterrichtsmaterialien sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Schulleitung zulässig.

3 Im Falle von Zuwiderhandlungen stehen der BAGA Schadensersatzansprüche gegen den/die jeweilige/n TeilehmerIn zu.

§ 17 Sonstiges

1 Diese Nutzungsbedingungen können durch die BAGA zu jeder Zeit geändert oder angepasst werden. Die Änderung wird schriftlich mitgeteilt. Der Teilnehmende hat das Recht, zu widersprechen. Wird dieses Widerspruchsrecht in Anspruch genommen, erlischt das Vertragsverhältnis zwischen der BAGA und dem Teilnehmenden mit sofortiger Wirkung.

2 Die BAGA kann die Teilnehmenden zu jedem Zeitpunkt über Neuerungen und Änderungen bzgl. Der Teilnahme an und Inhalte von Schulungen informieren.

3 Sowohl Rücktritt als auch Kündigung durch den Teilnehmenden von Vertragsbestandteilen oder dem gesamten Vertrag bedürfen der Schriftform.

4 Änderungen von oder Nebenabreden zu mit der BAGA geschlossenen Verträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

§ 18 Widerrufsrecht

Eine Anmeldung zu einer Aus- oder Weiterbildung kann innerhalb von 14 Tagen, längstens jedoch bis zum Beginn eines Kurses, ohne Angabe von Gründen kostenlos widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Zugang der Anmeldebestätigung bei der Schule. Der Widerruf bedarf der Schriftform.

§ 19 Einrede Verzicht

Der Schüler verzichtet auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung.

§ 20 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gesichtsstand ist München.

§ 21 Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.