NiSV-Fachkundekurse bei der BAGA
Fachkunde (NiSV) Grundlagen der Haut
Fachkunde (NiSV) Ultraschall (Webinar & Präsenz)
Fachkunde (NiSV) EMF in der Kosmetik (Webinar & Präsenz)
Fachkunde (NiSV) Optische Strahlung (Webinar & Präsenz)
Unsere Kooperationspartner














Sie haben Fragen bezüglich unserer NiSV-Fachkunde Kurse?
Mein Name ist Astrid Marxcord und als Customer Care Managerin bei der BAGA Bildungsakademie berate ich Sie gerne telefonisch immer von Montag bis Mittwoch in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 5880445-0 oder unter info@baga-bildungsakademie.de
Sollte ich mich in Gesprächen befinden, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer und Erreichbarkeit und selbstverständlich rufe ich Sie dann gerne verlässlich zurück. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Kundenbewertung unserer NiSV-Fachkunde
Wer sind meine DozentInnen?
Wir setzen ausschließlich hoch qualifizierte DozentInnen gemäß der gesetzlichen Vorgaben der NiSV ein.
Hier stellen wir Ihnen drei unserer DozentInnen vor:

Erhard Schiller
Dipl.-Ing. (FH) der Physikalischen
Technik und Dozent

Prof. Dr. Ingrid Moll
Ehem. Direktorin Hautklinik
Universität Hamburg-Eppendorf

Michaela Maurer
Kosmetikerin und Heilpraktikerin
Lerninhalte
Die Lerninhalte zum Erwerb der Fachkunde und zur Aktualisierung der Fachkunde (Fortbildung) sind in Module unterteilt. Der jeweils erforderliche Schulungsumfang ist in Lerneinheiten (LE; 1 LE = 45 Minuten) angegeben.
01. Anwendungsbereich: nicht-medizinische Anwendungen
02. Anatomischer Aufbau und Physiologie der Haut und ihrer Anhangsgebilde
03. Funktionen der Haut und ihrer Anhangsgebilde inkl. Haare (Haarentwicklung, Haararten, Haarzyklus)
04. Hauttypen, Pigmentierungsgrad
05. Pathophysiologie der Haut und der Hautanhangsgebilde (Erkennen von Zuständen, die einer kosmetischen Anwendung an der Haut entgegenstehen)
06. Pigmentanomalien
07. Hygiene
08. Anlagen zum Einsatz nichtionisierender Strahlung
09. Kenntnisse über die Wirkung von nichtionisierender Strahlung
10. Aufklärung von Personen
01. Physikalische Grundlagen optischer Strahlung
02. Wirkung optischer Strahlung im Gewebe
03. Grundlagen der apparativen Kosmetik mit optischer Strahlung
04. Grundlagen Anlagentechnik
05. Risiken und Nebenwirkungen, Kontraindikationen
06. Spezielle Anwendung: Dauerhafte Haarentfernung
07. Spezielle Anwendung: „Hautverjüngung“
08. Rechtliche Grundlagen
09. Anforderungen an den Betrieb nach NiSV
10. Schutzbestimmungen und Maßnahmen (Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit)
11. Dokumentation nach NiSV
12. Kund*innenberatung und Aufklärung
13. Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter fachärztlicher Aufsicht
Quelle: Bundesrat/ Verordnung der Bundesregierung/Drucksache 423/18/ 05.09.18
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr / Keine Rechtsberatung!
01. Physikalische Grundlagen von Ultraschall
02. Wirkung von Ultraschall in biologischem Gewebe
03. Grundlagen der Technik von Ultraschallanlagen, sowie von Kombinations-Anlagen
04. Risiken, Nebenwirkungen, Kontraindikationen
05. Anwendungsplanung und Durchführung
06. Praktische Durchführung von Behandlungen und selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter ärztlicher Aufsicht
07. Rechtliche Grundlagen
08. Anforderungen an den Betrieb nach NiSV
09. Schutzbestimmungen und Maßnahmen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
10. Dokumentation nach NiSV
11. Kund*innenberatung und Aufklärung
01. Physikalische Grundlagen hochfrequenter elektromagnetischer Felder
02. Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder im Gewebe
03. Funktionen der Haut und ihrer Anhangsgebilde inkl. Haare (Haarentwicklung, Haararten, Haarzyklus)
04. Grundlagen der Technik, Überblick über verschiedene Anlagentypen und deren Einsatzmöglichkeiten, auch Kombinations-Anlagen
05. Risiken und Nebenwirkungen, Kontraindikationen
06. Anwendung: Behandlung der Köperoberfläche
07. Rechtliche Grundlagen
08. Anforderungen an den Betrieb nach NiSV
09. Schutzbestimmungen und Maßnahmen – Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
10. Dokumentation nach NiSV
11. Kund*innenberatung und Aufklärung
12. Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter fachärztlicher Aufsicht
ERSTES MODUL
„Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“
ist nicht erforderlich, wenn:
Eine staatlich anerkannte
Ausbildung zur Kosmetikerin absolviert wurde
Der Bildungsgang „Staatlich
geprüfte Kosmetikerin“
absolviert wurde
Eine Meisterprüfung in
der Kosmetik erfolgte
Bis zum 31.12.2021 eine
berufliche Praxis über fünf Jahre
nachgewiesen werden kann
ZWEITES MODUL
Der Schulungsumfang des 2. Moduls ist von der jeweils angewendeten Technologie
des Gerätes abhängig. Die vier Fachkundegruppen sind:
Optische Strahlung (Laser/
intensive Lichtquellen)
Ultraschall
EMF (Hochfrequenzgeräte)
in der Kosmetik
EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom-
und Magnetfeldgeräte) zur
Stimulation
Häufig gestellte Fragen
Alle wichtigen Fragen und Antworten zu dem Thema NiSV finden Sie hier. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, dann wenden Sie sich gerne direkt an uns.
WAS IST DIE NiSV?

WANN TRITT DIE NiSV IN KRAFT?
Die NiSV wurde am 19. Oktober 2018 vom Bundesrat verabschiedet. Sie ist ab dem 01.01.2021 in Kraft getreten, nachdem am 05.12.2018 die Bundesregierung den Änderungswünschen des Bundesrates zugestimmt hat.
Die Anforderung zum Nachweis der Fachkunde tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Die erforderliche Fachkunde wird durch erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung/Fortbildung erworben.
DARF MAN NUN KEINE APPARATIVEN KOSMETIKBEHANDLUNGEN MEHR DURCHFÜHREN?
Zuerst müssen Sie prüfen, welches Gerät Sie haben und ob dieses in den Anwendungsbereich der NiSV fällt. Sollte dies der Fall sein und Sie die Behandlungen weiter anwenden möchten, müssen Sie die entsprechende Fortbildung zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich absolvieren.
REICHT ES AUS, WENN DIE INHABERIN DIE FACHKUNDE/N NACHWEISEN KANN?
Nein, alle Mitarbeiter, die die Geräte anwenden, benötigen die entsprechenden Fachkundenachweise, sonst dürfen sie die Geräte nicht selbst anwenden.
MUSS MAN DIE ERFORDERLICHE FACHKUNDE NUR EIN MAL ERWERBEN?
Die Fachkunde ist stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Alle fünf Jahre ist eine Auffrischung der Kurse erforderlich (Zwei Stunden für die “Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und je sechs Stunden für alle anderen Module).
WELCHE GERÄTE SIND VON DER NiSV BETROFFEN?
Folgende Geräte sind von den NisV betroffen, sofern sie zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden. (Behandlungen zu medizinischen Zwecken fallen damit nicht unter die Regelungen der NiSV):
• Ultraschallgeräte
• IPL-Geräte
• Lasergeräte
• Hochfrequenzgeräte
• Niederfrequenzgeräte
• Gleichstromgeräte
• Magnetfeldgeräte
Für jede Strahlenquelle gibt es Grenzwerte, die darüber entscheiden, ob das jeweilige Gerät unter die NiSV-Verordnung fällt oder nicht.
Der Hersteller jedes Gerätes weiß, unter welche/n Technologie/n das von Ihnen gekaufte Gerät fällt. Es ist möglich, dass Geräte mit mehreren Funktionen (Kombinationsgeräte) von der Verordnung mehrfach betroffen sind.
Erkundigen Sie sich deshalb direkt beim Hersteller!
WELCHE GERÄTE SIND VON DER NiSV NICHT BETROFFEN?
Folgende Geräte sind von den NisV nicht betroffen:
• Mechanische Abrasionen wie Kristall, Diamant und Wasser
• Microneedling
Es gibt aber auch Technologien (wie z. B. plasmaemittierende Systeme) bei denen noch nicht geklärt ist, ob sie unter der NiSV-Verordnung fallen.
WELCHE REGELUNGEN GELTEN FÜR KOMBINATIONSGERÄTE?
Geräte, die mehrere Technologien kombinieren, dürfen gewerblich zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nur noch von Personen angewendet werden, die über die erforderliche Fachkunde für alle angewendeten Methoden verfügen.
REICHT ES AUS, WENN ICH EINE SCHULUNG BEIM HERSTELLER GEMACHT HABE?
Nein, es reicht nicht aus. Für die weitere Anwendung des Geräts müssen Sie die entsprechende Fortbildung zum Erwerb der Fachkunde/n durchführen. Die Anzeige der Fachkunde muss bis zum 31.12.2022 erfolgt sein.
Überprüfen Sie zuerst beim Hersteller ob und in welchem Anwendungsbereich der NiSV Ihr Gerät fällt.
BENÖTIGE ICH DEN ERWERB DER FACHKUNDE, OBWOHL ICH SEIT JAHREN MIT MEINEM GERÄT ARBEITE?
Ja, benötigen Sie!
Sie können sich nur von der Fachkunde „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ mit 80 Lerneinheiten befreien lassen. Die Teilnahme an dieser Schulung ist nicht erforderlich, wenn eine Person
• eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat,
oder
• einen Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat,
oder
• die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich absolviert hat
oder
• am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren verfügt.
BENÖTIGE ICH DEN ERWERB DER FACHKUNDE, WENN EIN APPROBIERTER ARZT BEI DER BEHANDLUNG DABEI IST?
Ja, benötigen Sie, wenn Sie die Behandlung selbst durchführen.
Die Anwesenheit eines approbierten Arztes ersetzt nicht die Fachkunde.
WELCHE DOKUMENTE MUSS ICH KÜNFTIG ÜBER GERÄTEBEHANDLUNGEN FÜHREN?
Zukünftig müssen alle Gerätebehandlungen dokumentiert werden.
Hierzu werden wir Ihnen in Kürze nähere Informationen geben.
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DEN BETRIEB
- Die Anlage muss gemäß Herstellerangaben ordnungsgemäß am Betriebsort installiert werden
- Die anwendende Person muss in die sachgerechte Handhabung der Anlage eingewiesen werden, muss prüfen, ob die Anlage für die jeweilige Anwendung geeignet ist und überprüft die Anlage vor jeder Anwendung auf ihre Funktionsfähigkeit und ihren ordnungsgemäßen Zustand
- Der Betreiber stellt sicher, dass die Anlage durch befähigtes Personal so instandgehalten wird, dass der sichere und ordnungsgemäße Betrieb fortwährend gewährleistet ist
- Vor der Anwendung muss die Kundin/der Kunde beraten und aufgeklärt werden über die Anwendung und ihre Wirkungen, gesundheitliche Risiken und Nebenwirkungen der Anwendungen, mögliche Alternativen und deren Risiken und Nebenwirkungen
- Der Betreiber muss eine Dokumentation erstellen, in welcher die Einhaltung aller obigen Punkte nachvollziehbar ist, jede Funktionsstörung erfasst wird sowie alle durchgeführten Anwendungen inkl. Beratung und Aufklärung aufgeführt werden
- Die Geräte müssen durch Inspektion, Wartung und Einhaltung gerätespezifischer Normen instandgehalten werden, so dass der sichere und ordnungsgemäße Betrieb fortwährend gewährleistet wird
- Der Betreiber einer Anlage hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen, dass die Anforderungen an den Betrieb der Anlage und an die Dokumentation erfüllt sind
Der Verstoß gegen eine der obigen Bestimmungen kann mit einem Bußgeld von jeweils bis zu 50.000 € bestraft werden.
WAS PASSIERT, WENN ICH EINE NiSV SCHULUNG GEBUCHT HABE, DIE BAGA ABER NOCH NICHT VON DER ZERTIFIZIERUNGSSTELLE ÜBERPRÜFT WURDE?
Die Buchung der NiSV Fachkunde bei der BAGA birgt für Sie kein Risiko, auch wenn Sie sich jetzt schon für einen Kurs anmelden. Sollte zum Wunschtermin die Überprüfung noch nicht erfolgreich abgeschlossen sein, erhalten Sie ihr Geld zurück oder können einen späteren Termin auswählen.
IST EINE ANZAHLUNG FÜR DIE BUCHUNG DER NiSV FACHKUNDE NOTWENDIG?
Nein, aufgrund der aktuell schwierigen Lage für Sie als Kosmetiker/in verzichten wir auf eine Anzahlung. Die Zahlung wird erst kurz vor Kursbeginn fällig.
PREISE UND RABATTE
Die Preise unserer NiSV Fachkunde Module beziehen sich immer auf eine Einzelbuchung. Falls Sie mehrere Kurse benötigen oder einen Kurs für mehrere Personen buchen möchten, gewähren wir gerne Gruppen- bzw. Mengenrabatte. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei uns unter: info@baga-bildungsakademie.de
Desweiterem ist die BAGA Partnerschaften mit mehreren namhaften Geräte- und Produktherstellern eingegangen, die Ihre NiSV-Fachkunde finanziell unterstützen. Ob Ihr Hersteller eine entsprechende Förderung anbietet und wie die genauen Konditionen aussehen, können Sie direkt bei uns oder bei Ihrem Hersteller in Erfahrung bringen. Für mehr Informationen zur NiSV-Förderung durch die BAGA-Partner, klicken Sie hier.
WIE LANGE DAUERT DER PRÄSENZ-UNTERRICHT?
Der Präsenz-Unterricht für unsere NiSV-Kurse findet voraussichtlich von 08:00 bis 19:00 Uhr statt.
WAS SIND DIE VORTEILE DER BAGA NISV-FACHKUNDE?
1) Es gibt einen kostenlosen Prüfungsvorbereitungskurs zur NiSV-Fachkunde
2) Finanzierungsmöglichkeiten: Jetzt buchen und bis Ende 2022 bezahlen
3) Förderung: Subventionierung der Kursgebühren über die BAGA-Partner
Stand: August 2020 Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr / Keine Rechtsberatung!
Strahlenschutz bei kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen
Zahlreiche Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen kommen am Menschen zu kosmetischen und
sonstigen nichtmedizinischen Zwecken zum Einsatz.
Das sind z. B. Anwendungen mit Lasern, intensiven Lichtquellen (IPL-Geräte) oder anderen optischen
Strahlungsquellen, Ultraschallanwendungen sowie Anwendungen mit Magnetfeldern und hochfrequenten
elektromagnetischen Feldern.
Diese durften bisher von Personen ohne besondere Qualifikation angeboten werden, obwohl die damit
verbundenen Gesundheitsrisiken für den Menschen erheblich sein könnten. Dies ändert sich jedoch ab dem 31. Dezember 2022. Von diesem Zeitpunkt an dürfen entsprechende Anwendungen ausnahmslos nur mit einem entsprechenden Fachkundenachweis durchgeführt werden. Ziel dieser Verordnung ist,
Verbraucherinnen und Verbraucher vor den schädlichen Wirkungen dieser Strahlung besser zu schützen.
Wir bieten Ihnen bei der BAGA Bildungsakademie die Möglichkeit, die Schulungen als Präsenzlehrgang oder über das Blended Learning zu absolvieren.
Beim Blended Learning werden die E-Learning Anteile der Schulung für 8 Wochen auf der digitalen Lernplattform der BAGA zur Verfügung gestellt. Sie benötigen Zugang zum Internet und können wann immer Sie möchten darauf zugreifen und sich den Inhalt z.B. auf einem PC, einem Tablet oder Handy ansehen.
Somit lässt sich ein stressiger Alltag ganz bequem mit einer Schulung bei der BAGA Bildungsakademie verbinden.
Sie möchten mehr News zur NiSV Verordnung? Dann klicken Sie hier.
Informationen vom Gerätehersteller
Sie besitzen eins oder mehrere Geräte in Ihrem Institut oder wollen sich ein neues Gerät anschaffen? Klären Sie folgende Punkte mit dem Gerätehersteller:
- Fällt das Gerät in den Anwendungsbereich der NiSV?
- In welcher Anlagenkategorie gemäß § 2 Abs. 1 NiSV fällt es?
- Dürfen Sie das Gerät auch nach dem Geltungsbeginn der NiSV ohne Approbation als Arzt unter Beachtung der allgemeinen betrieblichen und fachlichen Anforderungen weiter an Kunden anwenden?
- Welche Fachkundenkurse müssen Sie dafür nachweisen?
Welche Anwendungen dürfen künftig nur noch von Ärzten/Innen durchgeführt werden?
Entfernung von
Tätowierungen oder
Permanent-Make-up
Behandlung pigmentierter
Hautveränderungen
Anwendungen, bei denen die
Integrität der Epidermis als
Schutzbarriere verletzt wird
Behandlung von
Gefäßveränderungen
Behandlung pigmentierter
Hautveränderungen
Fokussierter
Ultraschall (HiFu)
Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind (wie z. B. Fettgewebereduktion)