
Die regelmäßige Aktualisierung der NiSV-Fachkunde ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe – sie ist entscheidend, um weiterhin mit NiSV-pflichtigen Geräten arbeiten zu dürfen. Wer die vorgeschriebenen Auffrischungen nicht rechtzeitig abschließt, riskiert den Verlust seiner Fachkunde und muss im schlimmsten Fall wieder vollständig von vorne beginnen. Besonders wichtig: Auch Personen, die bei der Erstzertifizierung vom Modul „Grundlagen der Haut“ befreit waren, müssen dieses Modul im Rahmen der Aktualisierung absolvieren.
Das Ablaufdatum Ihrer Erstzertifizierung entscheidet darüber, ob Ihre Fachkunde nahtlos bestehen bleibt. Damit es zu keiner Unterbrechung kommt, müssen Sie:
Wird die Frist überschritten, ist eine einfache Aktualisierung nicht mehr möglich – dann wird die komplette Erstzertifizierung erneut fällig.
Die NiSV-Aktualisierung umfasst reduzierte Lerneinheiten, vermittelt jedoch alle relevanten Inhalte, um sicher und rechtskonform zu arbeiten.
(1 Lerneinheit = 45 Minuten)
Alle Aktualisierungsschulungen werden als Webinar in virtueller Präsenz durchgeführt und sind pro Modul in nur einem Tag online abschließbar.
Damit die NiSV-Aktualisierung ohne Stress gelingt, sollten Sie folgende Punkte unbedingt berücksichtigen:
Diese Schritte helfen, Verzögerungen und einen unnötigen Neustart der Erstzertifizierung zu vermeiden.
Laut der NiSV muss die Fachkunde mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Nur wer die Fristen einhält und die Prüfungen rechtzeitig absolviert, bleibt dauerhaft befugt, NiSV-pflichtige Geräte sicher anzuwenden. Wer hingegen zu spät reagiert, riskiert die vollständige Wiederholung der Erstzertifizierung.
Eine durchdachte Planung, rechtzeitige Anmeldung und das Wissen um die Anforderungen sind daher die wichtigsten Voraussetzungen, um dauerhaft fachkundig zu bleiben.
