Webinar: Auswirkung der NiSV aus rechtlicher Sicht
NISV
Mit dem Fachkunde-Zertifikat Grundlagen der Haut erhalten einen fundierten Einblick in die Anatomie und Physiologie der Haut und ihrer Anhangsgebilde. Das Modul ist Ihre Basis für alle weiteren NiSV-Fachkundemodule.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf die Teilnahme am Modul “Grundlagen der Haut” verzichten:
Sie haben nachweislich eine Ausbildung zur staatlich anerkannten / staatlich geprüften Kosmetikerin absolviert, d. h. auf Ihrem Zeugnis steht „staatlich anerkannte Kosmetikerin“ oder „staatlich geprüfte Kosmetikerin“
Sie haben eine Meisterprüfung im Kosmetikhandwerk abgelegt.
Sie können zum Stichtag 5. Dezember 2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe oder eine Gewerbeanmeldung im Hautgewerbe/Kosmetik von mindestens fünf Jahren nachweisen.
Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich für das Modul “Grundlagen der Haut”. Alle weiteren Module müssen absolviert werden – unabhängig davon, ob bereits Erfahrungen mit den Geräten oder Behandlungen vorliegen.
Teil 1 – Selbständiges Lernen Online (E‑Learning) | Lerneinheiten |
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Anatomischer Aufbau und Physiologie der Haut und ihrer Anhangsgebilde | 10 |
Funktionen der Haut und ihrer Anhangsgebilde inkl. Haare (Haarentwicklung, Haararten, Haarzyklus) | 12 |
Anwendungsbereich: nicht-medizinische Anwendungen | 2 |
Teil 2 – Virtuelle Präsenz (Webinar) | Lerneinheiten |
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Hauttypen, Pigmentierungsgrad – Mit praktischen Übungen | 10 |
Pathophysiologie der Haut und der Hautanhangsgebilde (Erkennen von Zuständen, die einer kosmetischen Anwendung an der Haut entgegenstehen) – Mit praktischen Übungen | 20 |
Pigmentanomalien – Mit praktischen Übungen | 5 |
Hygiene – Mit praktischen Übungen | 8 |
Anlagen zum Einsatz nichtionisierender Strahlung | 2 |
Kenntnisse über die Wirkung von nichtionisierender Strahlung | 2 |
Aufklärung von Personen | 7 |
Teil 3 (wird von ZDH Zert durchgeführt) | Lerneinheiten |
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Prüfung in Präsenz | 2 |
Als anerkannter NiSV-Bildungsträger legen wir Wert auf eine lückenlose und solide Aufklärung rund um die Schulungsvorgaben der NiSV. Die aktuelle Änderungsverordnung vom 15. Juni 2023 gilt in Teilen ab sofort. Ab 1. Januar 2024 darf die Fachkunde ausschließlich bei anerkannten Bildungsträgern wie der BAGA absolviert werden. Prüfung und Zertifizierung erfolgt unabhängig – ähnlich wie die Führerscheinprüfung vor dem TÜV.
Der zertifizierte Abschluss gewährt Ihnen höchste Rechtssicherheit. Berufsverbände und Experten empfehlen dringend, sich für eine Ausbildung bei einem offiziell anerkannten Bildungsträger zu entscheiden.
Unser Tipp: Halten Sie sich in Sachen NiSV auf dem Laufenden. Auch im Sinne Ihrer Kunden. In unserem NiSV-Update informieren wir über aktuelle Änderungen und Hintergründe der Verordnung.
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