NISV
Diese und ähnliche Fragen rund um die NiSV haben Rechtsanwalt Thomas Bruggmann und die BAGA Bildungsakademie am 8. Oktober im Rahmen eines kostenlosen Webinars beantwortet. Unter den über 80 Teilnehmern befanden sich neben zahlreichen Kosmetikerinnen auch Vertreter der betroffenen Gerätehersteller.
Es wurde deutlich, dass große Unsicherheit und teilweise auch Unwissenheit in der Branche vorherrscht. Dies ist besorgniserregend, da die NiSV bereits ab dem 1.1.2021 „scharfgeschalten“ wird. Ab diesem Zeitpunkt dürfen beispielsweise Tattoos nur noch von Ärzten entfernt werden.
Die für viele apparative kosmetische Anwendungen verpflichtende NiSV-Fachkunde muss ein Jahr später, also ab dem 1.1.2022, nachgewiesen werden. Bei der Auswahl eines Bildungsträgers sollte darauf geachtet werden, dass dieser von einer sogenannten Personenzertifizierungsstelle überprüft wurde. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Fachkundenachweis im Nachhinein nicht anerkannt wird.
Durch den erneuten „Lock Down“ mussten leider erneut viele Kosmetikstudios ihre Türen schließen.
Um die Branche in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, bietet die BAGA eine Reihe von Webinaren an.
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